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   OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93   

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https://dejure.org/1995,8185
OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93 (https://dejure.org/1995,8185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.1995 - 9 L 1191/93 (https://dejure.org/1995,8185)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 9 L 1191/93 (https://dejure.org/1995,8185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage; Sachverhaltsermittlung; Mitwirkungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage; Sachverhaltsermittlung; Mitwirkungspflicht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93
    Auch das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/93 u. a. -, BVerfGE 65, 1 [41 ff.]) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 1 BvR 209/93

    Zusammensetzung des Rundfunkrates beim NDR

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93
    Auch das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/93 u. a. -, BVerfGE 65, 1 [41 ff.]) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91

    Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93
    Ein Fall, in dem die Zweitwohnung dem Inhaber als reine Kapitalanlage dient, kann indessen auch dann gegeben sein, wenn dessen Verfügungsbefugnis zwar nicht völlig ausgeschlossen ist, jedoch andere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß die Wohnung nicht für einen persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird (insoweit abweichend: OVG Schleswig, Urt. v. 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, NVwZ 1991, 909).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93
    Vermietet der Inhaber selbst die Wohnung an Dritte, etwa an Feriengäste, so ist eine Verwendung als reine Kapitalanlage regelmäßig zu verneinen, weil bei einer Eigenvermietung die Möglichkeit einer kurzfristigen Zweckänderung - nämlich zur Nutzung für einen persönlichen Lebensbedarf - erhalten bleibt; die Verfügungsbefugnis des Inhabers über die Zweitwohnung bleibt weitgehend bestehen, da er nach wie vor darüber entscheiden kann, ob er die Wohnung vermietet oder dies unterläßt (so BVerwG, Beschl. v. 21. Februar 1994, a. a. O., unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urt. v. 27. April 1993 - 2 S 135/91 -, VBlBW 1993, 436 [437]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, - 9 L 1191/93 -, ZKF 1996, 179/180).

    Die Eigenvermietung der Wohnung läßt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.1994, - 8 B 22.94 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, a.a.O.).

    Der Eigentümer hat bei der Ermittlung der insoweit relevanten tatsächlichen Verhältnisse mitzuwirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 27/96

    Zweitwohnungsteuer: Eigene Bestimmung des Begriffs der Hauptwohnung durch den

    Aus der Angabe der Nebenwohnung darf - insoweit im Sinne einer hier auch maßgeblichen Kontrollmöglichkeit - auf das Innehaben einer Zweitwohnung geschlossen werden (so BFH, Urteil vom 19.3.1997, a.a.O.; zur Mitwirkungspflicht des Zweitwohnungsinhabers vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 28.6.1995, ZKF 1996, 179 m.N.).
  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage;

    Dies gilt hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer für die Tatsachen zum Verwendungszweck der Zweitwohnung, die im Kenntnis- und Verantwortungsbereich des Wohnungsinhabers liegen (ständige Rechtsprechung des Nds.OVG, u. a. Urteil vom 28. Juli 1995 - 9 L 1191/93 -, V.n.b.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.06.1995 - 9 L 1191/93 -, ZKF 1996, 179, 180; VGH Bad.-Württ., ebenda).
  • VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16

    Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur

    Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.1995 - 9 L 1191/93 -, zit. nach juris; ständige Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG, Beschlüsse vom 03.08.2007 - 2 LA 55/07 -, vom 05.11.2007 - 2 LA 11/07 - und vom 17.06.2009 - 2 LA 25/09 - Beschluss der Kammer vom 16.10.2014 - 2 B 67/14 -).
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